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Umstrittene Mietendatenbank für Berlin
Mietpreise, Eigentümer und Anteilseigner von allen Immobilien auf dem Berliner Wohnungsmarkt sollen zukünftig in einem Register gelistet sein. | Foto: Daniel Frese von Pexels

Umstrittene Mietendatenbank für Berlin

17. September 2020

Die Mietsituation in Berlin gilt als kritisch, doch wer die Probleme lösen möchte, muss zuerst den aktuellen Zustand des Marktes kennen. Dies stellte sich bisher als schwierig dar, eine neue Datenbank soll helfen.

Mietenkataster – Berliner Immobilienmarkt soll transparenter werden

Mietpreise, Eigentümer und Anteilseigner von allen Immobilien auf dem Berliner Wohnungsmarkt sollen zukünftig in einem Register gelistet sein. So plant es die rot-rot-grüne Koalition unter der Federführung des Senators für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel.

„Ein solches Kataster stellt eine Gesamterhebung dar. Diese liefert mehr Informationen als der Mietspiegel, der auf Basis einer repräsentativen Erhebung erarbeitet wird“, erklärte Scheel sein Vorhaben gegenüber der Deutschen Presseagentur. Außerdem können weitere Informationen zur sozialen Wohnungszusammensetzung gesammelt werden und geschaut werden, ob Wohnungen in Berlin überfüllt sind. Erstmals angekündigt hatte die Koalition die Mietendatenbank bereits im Zusammenhang mit der Einführung des Mietbegrenzungs-gesetzes.

Einigkeit in der Koalition

Die rot-rot-grüne Koalition ist sich einig über die Notwendigkeit der Datenbank, „um Mieterhöhungsregelungen nach Auslaufen des Deckel-Gesetzes beschließen zu können“ erklärte die Wohnungsmarktexpertin der Grünen Katrin Schmiedberger.

Sollte der Mietendeckel von dem Verfassungsgesetz nicht gekippt werden und fünf Jahre gelten, bilden die Daten aus dem Kataster zu dem eine gute Grundlage, um eine übliche Miete festzulegen.

Außerdem bestehe eine gesetzliche Grundlage, um die wirtschaftlich Berechtigten von Immobilien ausfindig zu machen. Bei Fonds könnten dann beispielsweise die zehn größten Anteilhaber eingetragen werden. Denn Ämter, Gerichte und Mieter scheitern oft durch verzweigte Firmennetzwerke bei der Ermittlung des eigentlichen Eigentümers. Dies ist in Berlin besonders in Hinblick auf besetzte Häuser interessant. So war es im Falle des besetzten Hauses „Liebig 34“ in Friedrichshain dem Innensenator nicht möglich, brauchbare Informationen über den Eigentümer zu finden.

Gesetzliche Grundlage notwendig

Durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen seien bereits Vorüberlegungen und erste fachliche Prüfungen zur grundsätzlichen Machbarkeit des Katasters erfolgt, erklärte die Verwaltung auf Nachfrage des Berliner Tagesspiegels. Außerdem seien drei Angebote zu Dienstleistern eingeholt worden. Im Anschluss werde eine rechtliche und fachliche Beurteilung erfolgen. Klar sei, dass „aufgrund der Eingriffstiefe für den Aufbau eines Mietenregisters eine gesetzliche Grundlage notwendig ist“, so die Senatsverwaltung.

FDP-Fraktionschef Sebastian Czaja sieht das Vorhaben kritisch: Senator Scheel übernehme den Politikkurs seiner Vorgängerin und werde das Ziel, bis 2030 200.000 neue Wohnungen zu bauen, verfehlen. Daran ändere auch der geplante Aufbau eines Mietenkatasters nichts.

Auch die Wohnungsverbände äußern Zweifel. David Eberhart, Sprecher von Berlins größtem Wohnungsverband BBU betonte laut Tagespiegel, „dass sich dabei sowohl erhebliche datenschutzrechtliche Fragen als auch eine große Belastung für die Verwaltung ergeben dürften.“

(nm)