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Kommt ein Mietendeckel auf Bundesebene?
Wird ein Mietendeckel auf Bundesebene kommen und wenn ja wie stark wird er den Wohnungsmarkt entlasten? | Foto: Ingo Joseph von Pexels

Kommt ein Mietendeckel auf Bundesebene?

08. September 2021

Mit einem Mietendeckel für die Hauptstadt sollte im Februar 2020 Abhilfe für den gestressten Wohnungsmarkt und Entspannung für die Mieter*innen geschaffen werden. Doch der wurde bereits im März 2021 vom Bundesverfassungsgericht gekippt und damit juristisch als nichtig erklärt. Das hat kurzfristige als auch langfristige Folgen für Mieter*innen mit finanziellen Nachforderungen durch die Vermieter*innen aber auch gewinnt der Immobilienmarkt wieder eine „Handlungsfreiheit“ zurück. Doch ganz ist das Thema nicht unter den Tisch gefallen. Nun gibt es auf Berliner Landesebene Bestrebungen, den Mietendeckel auf Bundesebene einzuführen.

Das Ziel in Team-Arbeit erreichen

In gemeinsamer Zusammenarbeit legten Dr. Dirk Behrendt, Senator für Justiz und Verbraucherschutz, und Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, dem Senat einen Antrag dazu vor, der diesen auch beschloss. Damit ist der Weg frei gemacht worden, um eine Länderöffnungsklausel zur Mietenregulierung durch einen Mietendeckel in den Bundesrat einbringen zu können. Die Berliner Initiative möchte, dass durch die Klausel im Bundesrecht die einzelnen Bundesländer von im Landesrecht bestehenden Reglungen des sozialen Mietrechts des Bürgerlichen Gesetzbuches abweichen können. So könnte dann etwa in Bezug auf die Miethöhe eine Regelung durch das Land selbst vorgenommen werden, um Mieter*innen wirksam vor Verdrängung zu schützen und die Mieten nachhaltig leistbar zu halten, so die Schlüsse der Initiative.

Motivation der Berliner Initiative

Dass der gekippte Mietendeckel Anfang dieses Jahres ein Fiasko war, steht außer Frage. Doch er hat auch eine grundlegende Frage für das Land Berlin aufgeworfen – ob bestimmte Angelegenheiten auch individuell auf Länderebene geregelt werden können müssen. Denn zum jetzigen Zeitpunkt besteht für den Berliner Senat und die anderen Bundesländer keine Möglichkeit landesrechtliche Regelungen, wie hier in diesem Fall, zur Mietbegrenzung einzuführen.

Dazu Senator Sebastian Scheel: „Ziel des Mietendeckels war es, Mieter*innen im angespannten Berliner Wohnungsmarkt vor Verdrängung zu schützen und gleichzeitig den permanenten Aufwärtstrend der Mietpreisspirale zu durchbrechen. Mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) für nichtig erklärt hat, wurde uns dieser Weg versperrt. Diese Entscheidung ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir dringend einen wirksamen Mieter*innenschutz brauchen.“ Weiter betont er die Wichtigkeit der jetzigen Bestrebungen seitens des Senats: „Mit der heute eingebrachten Bundesratsinitiative setzen wir uns deshalb für eine bundesrechtliche Regelung ein, die es betroffenen Ländern ermöglicht, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt eigene landesrechtliche Regelungen zu treffen und so die Mieter*innen vor dem Verlust ihres Zuhauses zu bewahren.“

Ob am Ende ein Mietendeckel auf Bundesebene gibt, wird sich zeigen. Er wäre ein wichtiges Zeichen für die Mieter*innen, gerade in angespannten Wohnungsmärkten. (kk)