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Bedroht Gentrifizierung den Denkmalschutz?
Die Hauptstadt modernisiert seine Bezirke - allerdings stehen einige Gebäude unter Denkmalschutz | Foto: Jonas Tebbe via Unsplash

Bedroht Gentrifizierung den Denkmalschutz?

07. November 2019

Kreuzberg, Neukölln, Prenzlauer Berg – in der Hauptstadt wird fleißig modernisiert. Anreiz bieten dabei nicht nur die Einsparungen durch energetische Sanierungen, sondern auch die Umgehung der Mietpreisbremse durch Modernisierungsmaßnahmen. Zudem sollen die ehemals von finanzschwachen Demografien bevölkerten Bezirke auf diese Weise attraktiver für einkommensstärkere und anspruchsvollere Mieter werden.

Besonders betroffen sind dabei zentral liegende Bezirke, die von Wohnungssuchenden bevorzugt werden. Genau im Zentrum der Hauptstadt befinden sich jedoch häufig Altbauten, darunter nicht wenige denkmalgeschützte Bauten. Die werden nun immer öfter saniert – trotz strenger Auflagen.

Denkmalschutz und Renovierung schließen sich nicht aus

Ob ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt wird, entscheidet die zuständige Behörde des Bundeslands. Qualifiziert für den besonderen Schutzstatus sind Objekte, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Sobald ein Gebäude als in dieser Weise erhaltenswert definiert wird, bedürfen selbst kleinste bauliche Arbeiten die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde. Umbauten sind anspruchsvoller als Renovierungsmaßnahmen bei nicht geschützten Immobilien.

„Besonders delikate Stuckarbeiten sollen gern erhalten werden, stellen bei Renovierungsarbeiten oft aber eine besondere Herausforderung dar und können nicht von Laien erledigt werden“, erklärt dazu Kevin Kluge, Geschäftsführer vom Malerbetrieb Kluge.

Auch traditionelle Handwerkstechniken wie zum Beispiel Schablonierarbeiten müssen vom Facharbeiter beherrscht werden. Zu professionellen Renovierungsarbeiten gehören eine gute Kenntnis über die korrekte Verarbeitung spezieller, denkmalgerechter Materialien. Üblicherweise arbeiten hier Handwerksbetriebe, Architekt und Denkmalschutzbehörde eng zusammen. Dann lassen sich selbst für anspruchsvolle Herausforderungen, etwa für den Bedarf eines barrierefreien Zugangs bei gleichzeitigem Erhalt geschützter Türen und Treppen, angemessene Lösungen finden.

Wohnen im Denkmal

Für Mieter ist das Wohnen in denkmalgeschützten Gebäuden etwas ganz Besonderes. Hier verschmelzen Stadtgeschichte mit dem Alltag – der historische Charme der Bauten zieht viele an. Eigentlich ist man als Mieter in solchen Wohnräumen vor unliebsamen Modernisierungsmaßnahmen sicher. Immer häufiger jedoch machen Berliner Denkmalschutzbehörden Zugeständnisse, insbesondere bei energetischen Maßnahmen.

Für Investoren können Sanierungen der Denkmäler sehr attraktiv sein: Es gibt Fördermittel und besondere Steuerabschreibungsmöglichkeiten, der Denkmalwert einer Anlage ist oft zentrales Verkaufsargument beim Weiterverkauf. Dennoch versuchen Investoren immer wieder, die Erklärung einer Immobilie zum Denkmal zu blockieren – zu aufwändig ist es, den Vorgaben gerecht zu werden, die Kostenbelastung ist deutlich höher. Denkmalschutz gilt gelegentlich sogar als Werkzeug, um Mietervertreibung zu verhindern oder die Stadt zu gestalten. Dafür ist das Mittel eigentlich nicht vorgesehen.

Wird der Denkmalschutz ausgehöhlt?

Während Eigentümer ihre Investition des Öfteren durch den Denkmalschutz gefährdet sehen, befürchten besorgte Anwohner und Behörden umgekehrt, dass durch die derzeitigen Geschehnisse im Wohnungsmarkt der Denkmalschutz bedroht wird. Zuletzt gab es beispielsweise Unmut über den geschlossenen Kompromiss zum Böhm-Haus: Darin wurden Wohnungen geschaffen, obwohl der Grundriss eigentlich nicht verändert werden darf.

Der Druck auf Denkmalschutzbehörden wächst von beiden Seiten, der Vorwurf lautet, wirtschaftliche Interessen würden immer öfter vorangestellt. Das zeigte auch der umstrittene Abriss der Deutschlandhalle, die ebenfalls denkmalgeschützt war. Oft widersprechen sich die Bedürfnisse von Denkmalschutz und Eigentümern oder Anwohnern. Zuletzt wurden in der Berliner Verwaltung beispielsweise die Forderung nach Außenjalousien laut – die Hitze sei in vielen der denkmalgeschützten Bauten untragbar, hier sei eine Erneuerung der Regelung notwendig. In solchen Fällen müssen Kompromisse gefunden werden.

Auch der Flughafen Tegel wurde in diesem Jahr unter Denkmalschutz gestellt. Das soll garantieren, dass seine markante, sechseckige Form noch dann erhalten bleibt, wenn der Flughafen nicht mehr in seiner alten Form genutzt wird. In das Gebäude sollen nach derzeitigem Stand eine Hochschule und Büros einziehen. Bisher scheinen bei diesem Projekt die Abstimmungsgespräche aller Beteiligten gut zu verlaufen – nicht immer kann ein so reibungsloser Ablauf aller Parteien sichergestellt werden. Dennoch ist zu hoffen, dass in den umkämpften Berliner Innenbezirken Lösungen gefunden werden können, die die Bedürfnisse Wohnungssuchender und die Schutzwürdigkeit historischer Bauten gleichermaßen berücksichtigen. (red)