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Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots gilt seit einem Jahr
Die Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin gilt seit 2018 | Foto: pxhere.com

Verschärfung des Zweckentfremdungsverbots gilt seit einem Jahr

10. Mai 2019

Seit Mai 2014 gilt das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum und wird seitdem in allen Berliner Bezirken angewandt. Das Gesetz dient dem Schutz vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen. 2018 wurde das Gesetz noch einmal überarbeitet und deutlich verschärft.

9.300 zweckentfremdete Wohnungen wieder bewohnt

„Das Zweckentfremdungsverbot erweist sich als ein wichtiges Instrument für den Wohnraumschutz in Zeiten eines äußerst angespannten Wohnungsmarktes“, so Katrin Lompscher, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin. „Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes 2014 wurden in Berlin ca. 9.300 zweckentfremdete Wohnungen wieder Wohnzwecken zugeführt.“

Mit der Verschärfung des Gesetzes wurde der Abriss von preisgünstigem Wohnraum zur Schaffung teurer Neubauwohnungen stark einschränkt. Nach der neuen Regelung muss bei Abriss von Wohnraum zwingend für Ersatzwohnraum gesorgt werden und der nicht selbst genutzte Ersatz darf zu höchstens 7,92 €/m² vermietet werden.

Auch die Wohnung leer stehen zu lassen, ist nach der Verschärfung nur noch für bis zu drei, statt zuvor sechs Monaten erlaubt. Falls sich der Verfügungsberechtigte weigert, einen zweckentfremdeten Wohnraum wieder für Wohnzwecke zu nutzen, werden seit 2018 außerdem Treuhänder eingesetzt. Die Bußgelder bei jeglichen Verstößen des Gesetzes wurden ebenfalls erhöht.

Eine Nebenwohnung darf seit der Überarbeitung nur noch 90 Tage im Jahr als Ferienwohnung vermietet werden. Zuvor gab es darüber keine gesetzlichen Vorgaben.

Registriernummer für mehr Transparenz

Senatorin Lompscher sieht in der mangelnden Transparenz bei den Vermittlungen über Internetplattformen ein großes Problem: „Mit anderen betroffenen europäischen Metropolen stehen wir dazu bereits im Meinungsaustausch. Für eine bessere Durchsetzbarkeit werden wir die Auskunftsanordnung der Bezirke gegenüber Airbnb unterstützen.“

Als erstes Bundesland gibt es in Berlin seit der neuen Regelung eine Registriernummer, die zu einer größeren Transparenz bei Vermietungen von Wohnraum führen soll. Die Nummer muss immer angegeben werden, wenn eine Wohnung, beispielweise bei Airbnb als Ferienwohnung angeboten wird. Trotz der gesetzlichen Verpflichtung weisen viele Anzeigen aktuell noch keine Registriernummer auf. (tf)