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Update zur Digitalisierung von Berlins Ämtern
Durch die fortschreitende Digitalisierung der Verwaltung in Berliner Behörden können Bürger*innen unter anderem leichter Anträge stellen. | Foto: John Schnobrich on Unsplash

Update zur Digitalisierung von Berlins Ämtern

18. August 2021

Was hat sich bei der Digitalisierung in den Berliner Ämtern bisher getan? Gerade in pandemischen Zeiten ist die Nachfrage nach digitalen Dienstleistungen gestiegen. Hierzu legte Andreas Geisel, Senator für Inneres und Sport, seinen zweiten Bericht zum E-Government-Gesetz Berlin vor, das die Digitalisierung der Ämter seit August 2013 regelt. Schauen wir doch mal rein, wie sehr die Behörden bisher digital unterwegs waren.

Fortschritt 2.0

Die Steuerung der Informations- und Kommunikationstechniken (IKT) konnte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Senatsverwaltungen und dem IT-Dienstleister des Landes Berlin (ITDZ Berlin) verwaltungsinterne und bürgerorientierte Projekte umsetzen, die Teil des E-Government-Gesetzes sind. Als digitales Bindeglied zwischen Onlinedienstleistungen für die Bürger*innen, Unternehmen und den Fachverfahren in den Verwaltungen haben sich die IKT-Basisdienste als Digitalisierungstreiber hervorgetan.

Auch das Service-Portal Berlin und verschiedene Online-Angebote konnten weiter ausgebaut werden. Hier wurden 32 neue digitale Anträge von insgesamt 186 Antrags-Dienstleistungen im Service-Portal Berlin stark genutzt – darunter Leistungen wie „Bildungsurlaub online“ oder „Lohnsteuer-Anmeldung“. Seit Anfang März 2020 wurden über 100.000 Anträge online eingereicht und konnten damit die einzelnen Verwaltungen in Zeiten der Corona-Pandemie massiv entlasten. Spitzenreiter bei den Online-Anträgen ist der Antrag auf eine Geburtsurkunde. Diese wurden bei den Bezirksstandesämtern mit über 42.000 Anträgen verzeichnet. Rund zwei Drittel davon wurden direkt elektronisch bezahlt.

Wie geht es weiter?

Es scheint, dass das Land Berlin an diesem Punkt im Digitalisierungsprozess noch nicht stehen bleiben möchte. Es plant ein Online-Zugangsgesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG), um weitere Dienstleistungen online zur Verfügung stellen zu können. Dieses verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Zudem hat das Land Berlin die Federführung bei der „Basiskomponente Nachweisabruf“, wo Bürger*innen ihre Nachweise in Zukunft digital abrufen und weitergeben können, übernommen. Nachweise sind ein wichtiger Teil in ablaufenden Verwaltungsprozessen. Beispielsweise müssen pro Jahr deutschlandweit für etwa 800.000 Neugeborene Geburtsurkunden ausgestellt werden, die wiederum im Laufe des Lebens immer wieder vorgelegt werden müssen. Mit dem neuen Verfahren des Nachweisabrufes, können die online benötigten Nachweise abgerufen und der Behörde zugesendet werden. Der Vorteil ist hier, dass das physische Original nicht mehr vorgelegt werden muss. Ein konkreter Vorteil ist auch für Bürger*innen, dass dieser nicht mehr verlegt werden kann oder nicht mehr auffindbar ist.

Das, was in anderen Ländern Normalität ist, entdeckt das Land Berlin mehr und mehr für sich – als Vorteil für die eigenen Behörden und Bürger*innen. Von der Bürokratie-Entlastung profitieren zudem beide Seiten. Dadurch wird die Verwaltung auch etwas smarter in der zukünftig geplanten Smart City. (kk)