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Umwandlungsverordnung erneut verschärft
Die Umwandlungsverordnung wurde erneut verschärft | Foto: George Becker von Pexels

Umwandlungsverordnung erneut verschärft

09. Dezember 2021

Mieter*innen können 2022 aufatmen: Seit Oktober wird Käufer*innen die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum erschwert. Ausgehend von dem Anstieg in Wohnungskäufen 2020 hat sich die bisherig geltende Genehmigungspflicht der Umwandlungsordnung nochmals verschärft.

Umwandlungsordnung soll Mieter*innen schützen

Die schwierige Mietsituation in Berlin ist ein wiederkehrendes Thema. Für Otto Normalverbraucher wird es stetig schwieriger, eine bezahlbare Wohnung in zumutbarem Zustand zu finden. Eine große Rolle spielt hierbei die Umwandlung von Miethäusern in Eigentumswohnungen beziehungsweise Teileigentum. Das Problem: Die Nachfrage nach Wohnungen steigt, die Zahl der bezahlbaren Wohnungen sinkt jedoch zusätzlich durch die Umwandlung in Eigentum. Die Umwandlungsordnung, die im März 2015 erstmals in Kraft trat, soll hier Abhilfe leisten. Sie erschwert die Umwandlung von Mietwohnungen durch eine behördliche Genehmigungspflicht.

Immer mehr Mietwohnungen gehen verloren

Trotz der bereits bestehenden Verordnung gab es 2020 einen Umwandlungsanstieg von rund 51 Prozent. Besonders soziale Erhaltungsgebiete in den Bezirken Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Tempelhof-Schöneberg sind von dem Anstieg betroffen. 2019 auf 2020 stieg die Zahl in diesen Bereichen von 5.600 zu 8.600 Wohnungen an.

Gründe für den Anstieg trotz bestehender Verordnung sind unter anderem unpräzise Formulierungen, die es Käufer*innen ermöglichte, trotz Genehmigungseinschränkungen weiterhin Wohnungen zu erwerben. Laut Sebastian Scheel, dem Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, sei es deshalb höchste Zeit gewesen, dass 2021 Neuerungen in der Verordnung vorgenommen wurden.

„Das Umwandlungsgeschehen hat im Jahr 2020 noch mal deutlich zugenommen. Es war somit die richtige Entscheidung des Berliner Senats, die über das Baulandmobilisierungsgesetz neu eingeführte Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB zügig zu beschließen. Mit der am 21. September 2021 beschlossenen Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB gilt seit dem 7. Oktober 2021 in ganz Berlin für bestehende Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen eine Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.“, erklärt Scheel.

Erweiterungen in der Ordnung

Der Berliner Senat beschloss, dass die Genehmigungspflicht um insbesondere einen Punkt erweitert werden soll: Seit einschließlich dem 07.Oktober 2021 unterliegen Wohngebäude mit mehr als fünf Wohnungen einer Genehmigungspflicht für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen.

Noch nicht einbezogen sind allerdings Neubauten. Demnach sind Gebäude, die nach dem Erlass gebaut wurden, aus der Umwandlungsordnung ausgeschlossen.

Senator Scheel zeigt sich zuversichtlich: „Wir gehen davon aus, dass wir dank der neuen Regelungen im kommenden Jahr einen deutlichen Rückgang des Umwandlungsgeschehens erleben werden.“ (bk)