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Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher im B-Part am Gleisdreieck: Mit mir wird es einen Gewerberaum-Mietendeckel nicht geben

11. Dezember 2019

Klare Worte von Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher auf der überfüllten Veranstaltung der Berliner Wirtschaftsgespräche e. V. (BWG) im innovativen Zukunftsort B-Part am Gleisdreieck. Einen Gewerberaum-Mietendeckel als Fortführung des Berliner Mietendeckels für Wohnungen werde es mit ihr nicht geben, so die Bausenatorin am Ende einer hitzigen Debatte zur Berliner Wohnungsbaupolitik. Und selbstkritische Töne waren sogar beim Reizthema Mietendeckel zu vernehmen.

Katrin Lompscher – Selbstzweifel am Mietendeckel

An mehreren Stellen ihres Vortrages und in der anschließenden Diskussion war deutlich ein Vorbehalt zur gesetzlichen Durchsetzungsfähigkeit herauszuhören. Es schien so, als kalkuliere Katrin Lompscher bereits ein, dass die Bundesgesetzgebung den Vorstoß des Landes Berlin zur Regelungen des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung (Mietendeckel) unterbinden werde.

Die überwiegende Mehrzahl der wissenschaftlichen Gutachten zu diesem Eingriff des Staates in das freie Vertragsrecht kommt zu dem Ergebnis, dass Bundesrecht Landesrecht brechen und der Mietendeckel damit obsolet werde. Derzeit wird vor allem diskutiert, ob der geplante Berliner Mietendeckel verfassungswidrig ist, weil dem Land Berlin die Gesetzgebungsbefugnis fehle. Denn die Zuständigkeit für das Mietrecht liegt nach Art. 72 Grundgesetz (GG) beim Bund. Nur das „Wohnungswesen“ dürfen die Länder regeln. Ob darunter auch die Regelung des Mietenstopps fällt, ist umstritten. Die übrigen Regelungen des Mietendeckel Gesetzes gehören aber jedenfalls nach überwiegender Meinung nicht zum Wohnungswesen, sondern sind Teil des Mietrechts und dürfen daher von den Ländern nicht geregelt werden.

Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030

Neben dem breit diskutierten Reizthema Mietendeckel konnte die Senatorin auch Fortschritte verkünden. 58 Milieuschutzgebiete seien in der bisherigen Legislatur ausgewiesen worden. Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen 2030) mache gute Fortschritte, so die Senatorin.

Ziel ist eine bedarfsgerechte und ausreichende Flächenvorsorge für den Wohnungsneubau im gesamten Stadtgebiet bis 2030. Dabei benennt der StEP Wohnen 2030 Schwerpunkträume in der Stadt. In ihnen soll sich die Entwicklung vorrangig vollziehen, weil hier die Voraussetzungen günstig sind und stadtentwicklungspolitische Kriterien besonders zum Tragen kommen. Zudem stuft der Plan zeitlich ein, wann mit der Realisierung auf den Flächen zu rechnen ist, und benennt geeignete Instrumente und Maßnahmen, um den notwendigen Wohnungsbau entsprechend der stadtentwicklungspolitischen Ziele umzusetzen.

Der StEP Wohnen ist Impulsgeber und zugleich möglichst genaue Zustandsbeschreibung einer stetigen Entwicklung. Er wird je nach Dynamik der Entwicklung überprüft und angepasst. Den Erarbeitungsprozess des StEP Wohnen 2030 hat ein Begleitkreis von rund 30 Personen aus Wohnungswirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Bezirken und stadtgesellschaftlichen Initiativen unterstützt. Der Begleitkreis hat gemeinsam mit der Senatsverwaltung die Leitlinien erarbeitet und das weitere Verfahren kritisch und konstruktiv begleitet.

Weitere Erfolge: Eine ressortübergreifende Taskforce soll das Bauen beschleunigen. Und – ab dem nächsten Jahr soll die Umwandlung von Miete in Eigentum gefördert werden.

Diese Positivbilanz überzeugte, ebenso wie das klare Bekenntnis der Senatorin zu privaten Partnern, die man dringend brauche, um die Ziele des Senats zu erfüllen.

Doch das täuscht nicht darüber hinweg, dass die Berliner Wirtschaft die Befürchtung hat, dass sozialistische Experimente letztlich den Mietern, Vermietern und dem Handwerk schaden, weil ein Eingriff in die Regulationsstärke des Marktes selten positive Ergebnisse hervorbrachte – im Gegenteil. In der sensibel geführten Moderation durch BWG-Vorstand Kristina Jahn, die manche Woge glätten musste, führte Katrin Lompscher in ihrem Schlusswort ein gewichtiges Argument an: Durch Entmischung in den Quartieren zugunsten einer privilegierten Mieterschaft werde wertvolles soziales Kapital vernichtet. Das schade der Stadt insgesamt und zerstöre das, was Berlin so attraktiv mache – Vielfalt und Bezahlbarkeit.

B-Part zeigt Stadtquartier der Zukunft

Begeistert waren die Gäste von der Location auf dem zukünftigen Stadtquartier Urbane Mitte Am Gleisdreieck, das Vorstand Marc Kimmich in einem Film vorstellte. Er sei stolz darauf, dass die UMB vom Senat als von gesamtstädtischer Bedeutung klassifiziert wurde und nicht nur ein Stadtquartier der Zukunft sei, sondern auch mit einem eigenen Bahnhof, der Verlängerung der S21 und der kombinierten Verkehre ein bedeutender Verkehrs-Hub. Die Veranstaltung fand im B-Part statt, dem neuen Stadtlabor und Think Tank für New Work and Life auf dem Gelände der zukünftigen Urbanen Mitte Am Gleisdreieck. Das temporäre Holzgebäude am Gleisdreieck öffnet mit 1.000 qm Raum für alle, die mit neuen Formen von Leben und Arbeiten in der sich wandelnden Stadt experimentieren wollen. Das B-Part bietet neben Coworking auch Kunst, Kultur und Events sowie ein Fellowship-Programm für Startups, Socialpreneurs oder Scientists (www.bpart.berlin). (red)

Gäste des Abends waren u. a. Reinhard Müller, EUREF; Benjamin Albrecht, TLG; Alexander Bonte, Max Dudler Architekten; Heike Zauner, DC Developments; Christian Gérôme, Allgemeine Immobilien Börse; Sandra Olschewski, hypcloud, Frank Schmeichel, Business Network.