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Soforthilfepakte IV 2.0: Hilfe jetzt auch für die ganz kleinen Betriebe
Berlin braucht seine Künstler | Foto: Bild von Manfred Kielnhofer auf Pixabay

Soforthilfepakte IV 2.0: Hilfe jetzt auch für die ganz kleinen Betriebe

24. August 2020

Bisher bekamen nur Kultur- und Medienunternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern finanzielle Unterstützung vom Berliner Senat. Ab dem 31. August haben auch kleinere Betriebe der Kulturbranche die Möglichkeit, Hilfsgelder zu beantragen.

Rettet Berlins Kultur! – wir alle brauchen sie

Sie sind das Herz der vielfältigen Berliner Kultur: Museen und Theater, Clubs und Festivals, Kinos und Berliner Fernsehproduktionen. Ohne sie wäre Berlin grauer, langweiliger, gewöhnlicher und vor allem weniger erfolgreich. Denn es sind gerade die Kulturschaffenden, die junge talentierte Köpfe aus der ganzen Welt anziehen. Sie halfen der Stadt maßgeblich von „arm aber sexy“ zu „immer noch sehr sexy aber nicht mehr so arm“ – so beschrieb der Regierende Bürgermeister Michael Müller die Entwicklung der Deutschen Hauptstadt in einem Interview gegenüber der BERLINboxx. Berlin bietet den Menschen die Möglichkeit, sich in einer unkonventionellen, kreativen Umgebung zu entfalten. Das Ergebnis: Die Stadt an der Spree zählt weltweit zu den angesehensten Start-up-Metropolen.

Daher ist der Schutz der Branche, die besonders hart von der Corona-Pandemie betroffen ist, enorm wichtig. Dem ist sich der Berliner Senat bewusst: bereits am 11. Mai startete das Soforthilfeprogramm VI für Kulturbetriebe mit mindestens zehn Mitarbeitern. „Kultur prägt unsere Stadt in so vielfältiger Form. In der Corona-Krise sind Akteure im Kultur- und Medienbereich vielfach als erste und dann sehr schwer getroffen, da ihnen Einnahmen komplett wegbrechen. Es ist unsere Pflicht, ihnen zu helfen, sie finanziell zu unterstützen und ihr Überleben zu sichern – eine lebendige Demokratie braucht eine lebendige Kulturszene“, erklärte Kultursenator Klaus Lederer damals.

Damit auch kleinere Betriebe die Chance auf finanzielle Unterstützung bekommen, läuft am 31. August das Soforthilfeprogramm VI 2.0 an. Die Voraussetzungen lauten nun: das Unternehmen agiert im Bereich Kultur und Medien, verfügt über mindestens zwei Angestellte, der jährliche Umsatz darf nicht höher als zehn Millionen Euro betragen und das Unternehmen darf nicht regelmäßig öffentlich gefördert werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass die Notlage corona-bedingt eintraf.

„Für die zweite Runde der Soforthilfe IV haben wir noch einmal nachjustiert: Nun können auch Kultureinrichtungen ab zwei Beschäftigten Anträge stellen. Dies eröffnet gerade in Berlins kleinteiliger Kulturszene vielen Akteuren auch zum Zug zu kommen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Hilfe für Unternehmen, die für die lebendige Kultur in der Stadt eine so wichtige Rolle spielen“, so Lederer.

Die Antragssteller können in der Regel mit etwa 25.000 Euro rechnen. Im Einzelfall kann die Summe bis zu 500.000 Euro betragen.

Soforthilfepakt Gewerbemieten kommt gut an

Ein weiteres Förderprogramm kann derzeit von Unternehmen mit zwischen zwei und 249 Beschäftigten beantragt werden. Voraussetzung ist der Nachweis, dass der Umsatz in den Monaten April und Mai dieses Jahr um 60 Prozent niedriger als im Vergleich zu den Vorjahres Monaten lag. Mit rund 90 Millionen Euro unterstützt der Senat die Betriebe beim Zahlen ihrer Gewerbemieten.

Dies begrüßt auch der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA). „Diese Hilfsmaßnahme kommt auch den dahinterstehenden Immobilienunternehmen und Vermietern unmittelbar zugute“, sagte Stefanie Frensch, Sprecherin der ZIA-Region Ost. „Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zum Überbrückungshilfeprogramm der Bundesregierung, das allerdings im Gegensatz zur Berliner Soforthilfe auch Unternehmen mit mehr als 249 Beschäftigten berücksichtigt. Mit diesen Programmen wird den besonders vom Shutdown betroffenen Branchen wie Handel, Hotellerie und Gastronomie geholfen“, so Frensch. (aak)