BusinessMagazin
Patientenversorgung: „Der Patient muss Herr seiner Daten bleiben“
Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten | Foto: Jan Kopetzky

Patientenversorgung: „Der Patient muss Herr seiner Daten bleiben“

13. September 2019

Im Gespräch mit Prof. Dr. Claudia Schmidtke, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten

Unser Gesundheitswesen steht vor einer Wende. Digitalisierung spielt eine immer größere Rolle. Doch wo bleibt die Patientin/der Patient auf diesem Weg? Die BERLINboxx sprach mit Prof. Dr. Claudia Schmidtkeüber die Patientenversorgung in Deutschland, den digitalen Wandel in der Medizin und Hürden einer alternden Gesellschaft.

Ein gutes halbes Jahr sind Sie jetzt im Amt: Welche Ziele haben Sie sich gesetzt?

Ich möchte dazu beigetragen, dass sich die Patientinnen und Patienten auf eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung verlassen können. Aufgrund unseres komplexen Gesundheitssystems kommt es dabei zudem auf Transparenz und die Gesundheitskompetenz der Patientinnen und Patienten an. Ziel muss eine gleichberechtigte Kommunikation auf Augenhöhe zwischen Leistungserbringern, Kostenträgern sowie den Patientinnen und Patienten sein.

Große Potentiale – auch bezüglich der Steigerung der Gesundheitskompetenz – sehe ich in der Digitalisierung. Hier sind beispielsweise Gesundheits-Apps oder die vielfältigen medizinischen Informationen, die im Internet leicht zugänglich zur Verfügung stehen, zu erwähnen. Im Prozess der Digitalisierung kommt es darauf an, die Interessen der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, etwa beim Thema Datenschutz. Zudem müssen sie darin unterstützt werden, die richtigen Informationen in der digitalen Welt zu finden sowie Nutzen und Risiken digitaler Angebote abwägen zu können.

Wie bewerten Sie die Patientenversorgung in Deutschland im Allgemeinen, wo bestehen noch Lücken?

Zunächst einmal: Unser Gesundheitssystem ist ein sehr gutes. Das zeigt insbesondere der internationale Vergleich. In den vergangenen anderthalb Jahren wurden zudem bereits eine Vielzahl von Gesetzen beschlossen oder auf den Weg gebracht, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten ganz konkret weiter zu verbessern.

Eine Lücke sehe ich als Herzchirurgin allerdings noch bei der Bekämpfung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Sie sind Volkskrankheit Nummer eins. Jedes Jahr sind in Deutschland 300.000 Todesfälle darauf zurückzuführen. Dagegen müssen wir mehr tun. Ich setze mich daher für eine Strategie gegen Herz-Kreislauf-Krankheiten ein, die von der Grundlagenforschung über die Prävention bis hin zur Rehabilitation alle Bereiche umfasst.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn drückt gerade in Sachen Digitalisierung des Gesundheitswesens mächtig auf die Tube. Welche Auswirkungen haben Gesetze wie das Digitale-Versorgung-Gesetz auf die Patientenversorgung?

Es ist gut, dass Minister Spahn hier Tempo macht. Ich bin der festen Überzeugung, dass wir die Digitalisierung des Gesundheitswesens im Sinne der Patientinnen und Patienten gestalten sollten. Das Digitale-Versorgung-Gesetz soll die Rahmenbedingungen setzen und ist ein deutliches Signal an alle Beteiligten, dass digitale Anwendungen und Innovationen ausdrücklich gewünscht und unterstützt werden. Das Ziel muss sein, den digitalen Angeboten einen Weg in die Regelversorgung zu ermöglichen, die einen konkreten Mehrwert für eine leistungsfähige und effiziente Versorgung der Patienten bieten und zu der Erhöhung ihrer Lebensqualität beitragen.

Um die Forschung in der Medizin voranzubringen, werden möglichst viele Daten benötigt. Gleichzeitig unterliegen patientenbezogene Daten der Vertraulichkeit des Arzt-Patienten-Verhältnisses und sollten geschützt werden. Welche Lösungsansätze gibt es, um diesen Konflikt zu lösen und eine Entwicklung zum „gläsernen Patienten“ zu verhindern?

Die durch die Digitalisierung zur Verfügung stehenden großen Mengen an Gesundheitsdaten bieten für die Gesundheitsforschung enorme Chancen, auf die wir in unserem ureigenen Interesse nicht verzichten sollten. Wichtige Voraussetzung ist allerdings der richtige datenschutzrechtliche Rahmen, der einen Datenmissbrauch verhindert und es Patientinnen und Patienten dennoch ermöglicht, ihre Daten zur Verfügung zu stellen – wenn sie dies wünschen. Die Überlegung, die elektronische Patientenakte so zu gestalten, dass der Patient seine Daten freiwillig für die medizinische Forschung zur Verfügung stellen kann, halte ich hier für einen guten Ansatz, um die richtige Balance zu finden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat bereits angekündigt, zeitnah ein Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorzulegen. Dies begrüße ich ausdrücklich. Der Patient muss Herr seiner Daten bleiben. Das hat für mich oberste Priorität bei der fortschreitenden Digitalisierung des Gesundheitswesens. Aber wenn Patientinnen und Patienten zustimmen, sollten wir ihre Daten auch für die Forschung verwenden.

Videosprechstunden, digitale Rezepte und elektronische Patientenakten – die Digitalisierung der Medizin schreitet immer weiter voran. Wie digital wird künftig ein Arztbesuch aus Ihrer Sicht sein?

Der Arztbesuch der Zukunft sollte – immer dann, wenn aus ärztlicher Sicht nichts dagegenspricht – so digital sein, wie es die Patientin oder der Patient möchte. Keine Frage: Auch in Zukunft wird es in vielen Fällen für die Versorgung der Patientinnen und Patienten das Beste sein, wenn sie persönlich mit ihrem Arzt vor Ort sprechen. Dennoch bietet die Digitalisierung der Medizin vielfältige Möglichkeiten für eine schnellere, bessere und einfachere Patientenversorgung. Als Patientenbeauftragte werde ich darauf achten, dass Patientinnen und Patienten die Wahl haben, ob sie digitale oder weiterhin analoge Angebote nutzen wollen. Denn gerade ältere Menschen, aber auch schwer oder chronisch Kranke haben zunehmend Schwierigkeiten, den Überblick zu behalten. Ihnen dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Bestimmt der demografische Wandel in Zukunft die Patientenversorgung? | Foto: „Designed by Freepik“
2030 wird knapp ein Drittel (29 Prozent) der Bundesbürger über 65 Jahre sein. Dadurch wächst auch die Zahl pflegebedürftiger Menschen. Inwieweit ist unser Gesundheitswesen auf die rasche Alterung der Gesellschaft vorbereitet?

Die Zahl älterer Menschen in Deutschland wächst. Angesichts der steigenden Lebenswartung bedeutet dies jedoch nicht gleichzeitig, dass jede oder jeder über 65 Jahren pflegebedürftig sein wird. Dennoch ist es richtig, dass der Bedarf an gesundheitlicher und pflegerischer Versorgung steigen wird. In den letzten Jahren wurde daher mit gleich drei Pflegestärkungsgesetzen diese Problematik angegangen – unter anderem wurden die Leistungen der Pflegeversicherung deutlich ausgeweitet. Mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ wurde zudem vor einigen Wochen ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, um dem zunehmenden Bedarf an Pflegekräften gerecht werden zu können. Dazu gehört die Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs, beispielsweise durch bessere Rahmenbedingungen inklusive besserer Vergütung, genauso wie eine verstärkte Werbung um Auszubildende und die Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland. Meine Aufgabe besteht in erster Linie in der Vertretung berechtigter Interessen von Patientinnen und Patienten in diesem Prozess. So muss aus meiner Warte darauf geachtet werden, dass sämtliche Pflegekräfte hinreichend qualifiziert sind und eine problemlose Kommunikation mit Pflegebedürftigen und Kolleginnen und Kollegen vor Ort gegeben ist. (aw)