BusinessMagazin

Mietenstopp: SPD fordert Höchstpreis für Berliner Mieten

24. Januar 2020

Die Berliner SPD wartet mit einem neuen Konzept auf, um die stark steigenden Mieten in Berlin zu stoppen. Sehr viel wirkungsvoller als die bundesweite Mietpreisbremse, die lediglich die Bestandbauten einschließt, soll der sogenannte staatliche Mietdeckel sein. Er begrenzt den Quadratmeterpreis auf maximal 6 bis 7 Euro. Von den Koalitionspartnern Linke und Grüne erhält sie für das Mietenstopp-Konzept großen Zuspruch – von der CDU Ablehnung.

Mietenstopp für Berlin – neue wohnungspolitische Offensive der SPD

Schon seit einiger Zeit gehen die Mietpreise in der Hauptstadt rasant nach oben. Berlin ist zu der Stadt mit den am stärksten gestiegenen Mieten in Deutschland geworden. Um einem effektiven Mietenstopp hervorzurufen, erwägen die Berliner Sozialdemokraten jetzt einen radikalen Schritt und schlagen einen staatlichen Mietendeckel vor. Dadurch sollen die Mieten bezugsfertiger Wohnungen zunächst für fünf Jahre – mit der Option auf eine Verlängerung – eingefroren werden.

Ziel des Mietendeckels ist, die durchschnittliche Nettokaltmiete zwischen 6 und 7 Euro zu halten. Er soll für alle Wohnungen gelten, die statistisch nachweisbar von einem besonders starken Mietenanstieg betroffen sind – sowohl für Bestand- als auch für Neuvertragsmieten. Damit soll diese Regelung deutlich wirkungsvoller als die Mietpreisbremse auf Bundesebene sein. Nach Angaben des Berliner Mietervereins liegen die Mieten aktuell durchschnittlich bei 7 bis 8 Euro. Bei Neuverträgen seien sogar 9 bis 11 Euro üblich.

Mietendeckel als Mietenstopp trifft nicht nur auf Zustimmung

Von der Opposition regnet es harsche Kritik: „Das ist der Versuch der Bundes-SPD, angesichts schwieriger Umfragewerte den Sozialismus salonfähig zu machen“, so der Wohnfachmann der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak (CDU). Durch den Mietendeckel würden Investoren abgeschreckt und ein Neubau verhindert, heißt es weiter.

Ein weiterer Stolperstein: Das Mietrecht wird vom Bund geregelt. Einzelregelungen der Länder sind da schwierig. Jedoch betonen Eva Högl und ihre Mitstreiter, dass es sich hierbei lediglich um eine Ergänzung zu den bundesweit geltenden Vorschriften des sozialen Mietrechts handele. Der Vorwurf, eine solche Regelung sei mit der freien Marktwirtschaft unvereinbar, halten die Befürworter für rechtlich nichtssagend. Denn schließlich bedeute die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes keinen Renditeschutz.

Staatlicher Mietendeckel zum Mietenstopp: keine so neue Erfindung

Mit dem Vorschlag wollen die Bundestagsabgeordnete und Fraktionsvizevorsitzende Eva Högl sowie ihre Pateilkollegen Vize-Landeschef Julian Zado und und Sprecher des Arbeitskreises für Stadtentwicklung Kilian Wegner an eine Regelung anknöpfen, die es bereits in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg in vielen deutschen Städten gab. In West-Berlin fand man diese sogar bis 1988.

Angesicht der vielen zerstörten Gebäude und der damit verbundenen Wohnungsnot hatten die Bezirksämter damals bereits Buch über die Mietentwicklung geführt. Wer in dieser Zeit die Miete erhöhen wollte, brauchte dafür die Zustimmung der Ämter. In Berlin wurde die Regelung schließlich abgeschafft, weil eine Wohnungsnot nicht länger bestand und festgestellt wurde, dass immer weniger Vermieter ihre Wohnungen sanierten. (aw)