BusinessMagazin

Hochschulzulassung: Senat stimmt Entwurf des Staatsvertrages zu

06. Februar 2019

Über ein Jahr lang wird nun schon bundesweit über die Abschaffung der Wartezeit und der Einführung einer Talentquote bei der Studienplatzvergabe im Fachbereich Medizin diskutiert. Jetzt hat der Berliner Senat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, beschlossen, dem Entwurf des Staatsvertrags über die Hochschulzulassung zuzustimmen.

Hochschulzulassung für Medizin zum Teil verfassungswidrig

Am 19. Dezember 2017 entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das die Verfahrensvorschriften zur Vergabe von Studienplätzen für Medizin teilweise verfassungswidrig sein. Daraufhin wurde eine Novellierung des bisher geltenden Staatsvertrages erforderlich, heißt es vom Berliner Senat. Der Gesetzgeber wurde daraufhin verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu schaffen.

Der neue Staatsvertragsentwurf über die Hochschulzulassung soll den bisher geltenden Staatsvertrag vom 5. Juni 2008 ersetzen. Mit dem neuen Vertrag soll erreicht werden, dass bei der Studienplatzvergabe im Bereich Medizin die Eignung der Bewerber stärker berücksichtigt wird.

Neuerungen des Staatsvertragsentwurfs zur Hochschulzulassung

Die Anforderungen für einen Studienplatz für Medizin sind hoch. In der Regel müssen die Bewerber im Auswahlverfahren der Hochschulen ein Abitur mit einer Eins vor dem Komma vorweisen. Für viele Bewerber war daher die Wartezeit die einzige Alternative, um einen Studienplatz zu bekommen. Aktuell liegt diese bei mindestens 14 Semestern, also sieben Jahren. Doch genau diese wird nun mit dem neuen Entwurf des Staatsvertrags abgeschafft. Die Begründung: Bei der Auswahl nach Wartezeit handle es sich nicht um ein eignungsorientiertes Kriterium. Doch was bedeutet dies für diejenigen, die schon länger auf einen Studienplatz warten? Für diese soll es laut des Senats eine Übergangsregelung geben. „Für einen Zeitraum von zwei Jahren und mit abnehmender Gewichtung wird die Zeitspanne seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (Wartezeit) ergänzend zu anderen Auswahlkriterien berücksichtigt“, lautet der Vorschlag.

Darüber hinaus wird im neuen Staatsvertrag die Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent erhöht. Außerdem soll es eine sogenannte zusätzliche Eignungsquote im Umfang von zehn Prozent geben. Damit würden sich für Bewerber unabhängig von der Abiturnote Chancen für einen Studienplatz eröffnen. Für das hochschuleigene Auswahlverfahren sollen einheitliche Vorgaben zur Standardisierung und Strukturierung festgelegt werden und es soll ein Verfahren eingeführt werden, das die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung länderübergreifend vergleichbar macht. Zudem bestimmt eine neue Regelung des Staatsvertragsentwurfs, dass die Hochschulen neben dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium mit erheblichem Gewicht, wie etwa eine abgeschlossene medizinische Ausbildung berücksichtigen müssen.

Langer Weg zum Inkrafttreten der neuen Regelungen

Bevor der neue Staatsvertrag in Kraft tritt, müssen sich jedoch die Finanzministerkonferenz sowie die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit dem Staatsvertrag über die Hochschulzulassung befassen und die Länderparlamente zustimmen.

Der Entwurf sieht auch vor, dass der Staatsvertrag frühestens auf das Vergabeverfahren zum Sommersemester 2020 Anwendung findet. (aw)