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Europawahl 2019 – das Wichtigste im Überblick
Europäische Flagge | Foto: pixabay

Europawahl 2019 – das Wichtigste im Überblick

02. Mai 2019

Am 26. Mai 2019 ist es wieder soweit – die Europawahl steht an und mit ihr die Entscheidung, wer die europäischen Länder in den kommenden Jahren vertreten wird. Die Wahl fällt in eine schwierige Zeit – mit dem zukünftigen Ausstieg Großbritanniens aus der Europäischen Union, den weltweiten Terrorschlägen des Islamischen Staats, dem Erstarken populistischer Parteien in allen Ländern – und wird richtungsweisend für die zukünftige Entwicklung der EU sein. Doch wie funktioniert die Europawahl und wer kann gewählt werden?

Was wird bei der Europawahl 2019 gewählt?

Alle fünf Jahre sind die Europawahlen. 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zum neunten Mal das Europäische Parlament. Genauer gesagt: Es werden die Abgeordneten für das Parlament gewählt.

Wann findet die Europawahl 2019 statt?

Gewählt wird in den verschiedenen Ländern zwischen dem 23. Mai und dem 26. Mai 2019. In Deutschland werden die Wahllokale am Sonntag, den 26. Mai, von 8 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer darf wählen?

Wählen darf jeder Bürger der Europäischen Union, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist und Unionsbürger ist. Für Deutschland gilt zusätzlich: Der Hauptwohnsitz muss sich seit mindestens drei Monaten dort befinden. In der Bundesrepublik lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie in ihrem Wahlkreis in Deutschland oder in ihrem Heimatland wählen möchten.

Rund 64,8 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger sind in Deutschland dazu aufgerufen, bei der nächsten Europawahl ihre Stimme abzugeben. Circa 5 Millionen davon sind Erstwähler.

Wie funktioniert die Europawahl in Deutschland?

Jeder Wähler hat eine Stimme. Im Gegensatz zur Bundestagswahl können Kandidaten nicht direkt gewählt werden, sondern nur nach dem Verhältniswahlsystem auf der Grundlage von Listen.

Die Listen der Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen sind sogenannte geschlossene Listen, weil die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber von den Parteien durch Wahl festgelegt wurde und nicht verändert werden kann.

Je nach Bundesland ist die Reihenfolge unterschiedlich. Zunächst ist entscheidend, wie viele Stimmen eine Partei bei der letzten Europawahl in dem Bundesland erhalten hat. Die Partei, die am meisten Stimmen erhalten hatte, steht also ganz oben. Dann erst folgen die Parteien – alphabetisch gelistet – die bei der letzten Wahl nicht angetreten sind oder keine Abgeordnete im aktuellen Europaparlament stellen konnten.

Das bedeutet also, man wählt eine Partei oder eine politische Vereinigung, auf deren Wahlliste eine feste Reihenfolge von Kandidatinnen und Kandidaten zu stehen hat. Diese wurden vorher von der Partei oder der Vereinigung festgelegt. Die ersten zehn Bewerberinnen und Bewerber werden auf dem Stimmzettel, unter der zugehörigen Parteien, aufgelistet. Umso mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Bewerber werden von ihrer Wahlliste im europäischen Parlament vertreten sein.

Wer wird gewählt?

Wer in Deutschland das Recht hat, bei den Europawahlen, zu wählen, hat auch das Recht sich bei der Europawahl als Kandidat aufstellen zu lassen.

In Deutschland stehen 41 Parteien und Vereinigungen zur Wahl. Dazu gehören die bekannten, im Bundestag vertretenen Parteien, wie CDU/CSU, SPD, DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen. Aber auch kleinere, weniger bekannte Parteien, oder Vereinigungen, wie die Partei für die Tiere Deutschland, Deutsche Kommunistische Partei und Feministische Partei Die Frauen.

Welche Fraktionen gibt es im Europaparlament?

Im Europaparlament haben sich verschiedene Fraktionen gebildet, die aus Europaabgeordneten mit ähnlichen politischen Ansichten bestehen. Zurzeit sind acht Fraktionen und 20 Abgeordnete, die sich keiner Fraktion angeschlossen haben, im Europäischen Parlament vertreten.

Diese nennt man fraktionslose Abgeordnete. Gründe dafür können zum einem zu wenig Mitglieder der eigenen Partei im Parlament, um die Mindestgröße für eine Fraktion zu erreichen, sein. Zum anderen, dass ein Angeordneter schon bei seiner Wahl keiner Partei oder Wählergemeinschaft angehörte, keiner Fraktion beigetreten ist, aus seiner Fraktion ausgetreten ist oder ausgeschlossen wurde.

Zur Bildung einer Partei sind mindestens 25 Abgeordnete notwendig. In jeder Fraktion müssen Abgeordnete aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein. Jeder Europaabgeordneter darf nur einer Fraktion angehören.

Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Das Europäische Parlament besteht aus 751 Mitgliedern. Die Anzahl der Abgeordneten aus einem Land wird nach dem Grundsatz der degressiven Proportionalität verteilt. Das bedeutet, dass bevölkerungsreichere Staaten grundsätzlich mehr Sitze im Parlament erhalten als bevölkerungsärmere, bevölkerungsärmere jedoch mehr Sitze pro Einwohner als bevölkerungsreichere.

Deutschland ist das bevölkerungsreichste Land der EU und hat demzufolge, mit 96, die meisten Abgeordneten. Malta hingegen hat sechs Sitze im EU Parlament, aber auch eine deutlich kleinere Einwohnerzahl.

Warum ist die Europawahl 2019 nicht in allen Ländern gleich?

Innerhalb eines Landes zählt jede Stimme gleich viel. Für das Ergebnis der Europawahl gilt dieser Grundsatz nicht. Die Stimmen der EU-Bürger haben ein unterschiedliches Gewicht. Das liegt an den unterschiedlichen Wahlsystemen der Staaten.

Viele EU-Staaten haben eine Sperrklausel, die von 1,8 Prozent bis zu fünf Prozent reicht. Damit sollen Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis wie derzeit die Satirepartei Die Partei und die rechtsextreme NPD keinen Sitz mehr im Europaparlament bekommen.

Deutschland hat bisher noch keine – das soll aber bis zur nächsten Wahl 2024 geändert werden.

Ein weiterer Unterschied ist, dass in jedem Land anders gewählt wird. Die Wahl erfolgt nicht nach einem einheitlichen europäischen Wahlrecht. Die einzelnen Mitgliedsstaaten dürfen die Wahl nach ihren nationalen Wahlsystemen durchführen. In manchen Ländern wie Deutschland wählt man eine Partei und damit die von ihr gestellten Kandidaten. In anderen Ländern hingegen kann man auf dem Wahlzettel einen Kandidaten wählen.

Gleich ist nur, dass die Wahl überall allgemein*, unmittelbar, geheim und frei ist. (lb)

*Allgemein bedeutet, dass jeder Bürger, jede Bürgerin ohne Ansehen von Stand, Vermögen, Steueraufkommen, Geschlecht, Volkszugehörigkeit, Schulbildung oder politischer Überzeugung wählen darf.

Für Unentschlossene oder Erstwähler gibt es zahlreiche Seiten und Apps, die die wichtigsten Punkte der Parteien vorstellen.