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Corona-Krise: Mieter und Vermieter spüren erste Folgen
Aufgrund der Corona-Krise müssen Mieter Stundungen beantragen | Foto: Bild von Nathan Wright auf Pixabay

Corona-Krise: Mieter und Vermieter spüren erste Folgen

20. April 2020

Vor über einem Monat beschloss der Berliner Senat das Kündigungsgesetz zu erweitern, um Mieter bei Corona-bedingter Zahlungsunfähigkeit vor einem Wohnungsverlust zu schützen. Möglich ist eine Stundung der Miete bis 2022. Bisher machen insbesondere Gewerbebetreibe von dem Schutz Gebrauch.

Mieter: erste Anträge zur Stundung eingegangen

Mitte März begann der Lockdown, um die Ausbreitung des COVID-19 Virus zu verlangsamen. Erst mussten Berlins Bars und Clubs schließen, dann folgten Restaurants und zahlreiche Geschäfte. Restaurants versuchen, durch Lieferservice und Abholangebote ihre Existenznot zu mindern. Aber gerade für Bars und Clubs ist es nahezu unmöglich, Einnahmen zu generieren, da Abstand halten bei ihnen kaum regelbar ist. Daher ist es nicht verwunderlich, dass gerade diese Branche auf den neuen Kündigungsschutz angewiesen ist. „Wir haben – Stand Anfang dieser Woche – 118 Anträge auf Stundung von Wohnungsmietern, die wir gerade bearbeiten“, berichtete Christoph Lang, Sprecher der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte (WBM) gegenüber der Berliner Morgenpost. Weitaus mehr Anträge seien aus der Gewerbebranche eingegangen. Bis jetzt haben bereits 300 Betriebe Stundungsanträge für April und Mai gestellt. „Daran erkennt man, wie stark und unmittelbar Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie und die Veranstaltungsbranche von den aktuellen Kontaktbeschränkungen betroffen sind“, so Lang. Da die Mietzahlungen allerdings nur aufgeschoben und nicht aufgehoben sind, ist das Verfahren nur ein kleiner Trost für die Betriebe.

Mit kleinen Schritten Richtung Normalität

Der Berliner Senat tagt am Dienstag, um über die ersten Lockerungsmaßnahmen in Berlin zu entscheiden. Erwartet wird die Wiedereröffnung von Läden mit einer Größe von bis zu 800 Quadratmeter am Mittwoch oder Donnerstag. Auch Zoos und Tierparks können am letzten Aprilwochenende wieder aufmachen. Durch ihre Weitläufigkeit hofft der Senat, dass die Abstandsregeln ohne größere Umstände eingehalten werden können. Ob Kaufhäuser, wie in Brandenburg, auch in Berlin wieder öffnen können, ist noch unklar.

Zusätzliche Maßnahmen für mehr Bewegungsfreiheit

Um langsam die drastischen Einschränkungen zu senken, ohne die aktuell niedrigen Zahlen von Neuinfektionen zu gefährden, werden weitere Maßnahmen beschlossen. So plant das Bezirksamt Neukölln ein Drive-in für Corona-Tests. Ab dem 27. April stehen für diese Zwecke Zelte auf dem Parkplatz des Estrel Berlin zur Verfügung.

Laut der offiziellen Website Berlins, seien 4,9 Millionen neue Schutzmasken eingetroffen. Diese werden vor allem Krankenhäusern und Pflegeheimen zur Verfügung gestellt. Generell stehen die Masken in Deutschland derzeit im Fokus. Diskutiert wird, ob eine bundesweite Maskenpflicht gelten sollte. Bisher sind nur einzelne Bundesländer den Schritt gegangen. Der Berliner Senat äußerte diesbezüglich lediglich eine starke Empfehlung. (aak)