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Berliner Parks bleiben offen – mit möglichen Einschränkungen
Senat verlängert Konaktsperre und veröffentlicht Bußgeldkatalog. Berliner Parks sollen offen bleiben | Foto: Bild von Thomas Ermer auf Pixabay

Berliner Parks bleiben offen – mit möglichen Einschränkungen

03. April 2020

Der Berliner Senat beschließt die Verlängerung der Kontaktsperre zur Eindämmung des COVID-19 Virus bis zum 19.April 2020. Mit ihr kommt nun auch ein verbindlicher Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die gebotenen Verhaltensregeln.

Bußgelder zwischen 10 und 10.000 Euro möglich

Am Wochenende vor genau drei Wochen öffneten Berlins Clubs und Bars zum letzten Mal für einen noch unbestimmten Zeitraum ihre Türen. Etwa eine Woche später kam dann das bundesweite Kontaktverbot.

Obwohl die Regelungen zur Kontaktsperre viel Akzeptanz in der Gesellschaft finden und von den meisten Bürgern sogar gefordert wurden, schwang doch eine leichte Unsicherheit mit. Was genau darf man noch draußen machen und wie sehen Strafen bei Missachtung der Gesetze aus? Beide Fragen klärte der Senat gestern mit der Veröffentlichung eines Bußgeldkatalogs, der ab heute in Kraft tritt. Immer noch gilt, dass man in Begleitung von einer Person oder Personen seines Haushalts nach draußen darf, um sich die Beine zu vertreten, Sport zu machen und frische Luft zu schnappen. Auch kleine „Erholungspausen“ auf Bänken sind gestattet – vorausgesetzt man hält den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein. Die angeordnete Distanz beträgt auf Wiesen und freien Flächen sogar 5 Meter. Grillen darf man nicht, die Parks bleiben aber weiterhin offen. Allerdings haben Ordnungsämter hier die Befugnis, eine Zugangsbeschränkung zu verhängen, um eine Überfüllung zu vermeiden.

Zudem werden Einreisende der Berliner Flughäfen angewiesen sich auf direktem Wege nach Hause zu begeben und zwei Wochen in Quarantäne zu verweilen. Die Ausweispflicht schaffte der Senat hingegen ab.

Wer sich ohne triftigen Grund in der Öffentlichkeit aufhält, muss mit Bußgeldern zwischen 10 und 100 Euro rechnen. Öffnet ein Wirt sein Lokal können bis zu 10.000 Euro auf ihn zukommen. Die gleiche Summe erwartet auch Anbieter touristischer Unterkünfte, wie beispielsweise Airbnb-Gastgeber, die weiterhin ihre Wohnungen auf der Plattform zur Verfügung stellen.

Wie viel das Vergehen im Einzelfall kostet, entscheiden die zuständigen Mitarbeiter der Ordnungsämter oder der Polizei vor Ort.

„Bußgeldkatalog sei notwendig für die hartnäckigen Verweigerer“

Indes sind sich Berlins Senatoren einig, dass die Maßnahmen notwendig sind. „Berliner Senat verlängert ab Sonntag die Kontakt- und Aufenthaltsbeschränkungen. So wird Virus-Ausbreitung verlangsamt und verhindert, dass unser Gesundheitssystem mit einer Wucht erreicht wird. Danke für Akzeptanz, Disziplin und Solidarität!“, twitterte Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci. Auch Berlins Regierender Bürgermeister Micheal Müller mahnte zur Vorsicht: „Wir sind noch längst nicht über den Berg.“.

Außerdem seien die Regeln zwar für die meisten Bürger angesichts der Lage selbstverständlich, aber der Bußgeldkatalog sei notwendig für die hartnäckigen Verweigerer für diejenigen, die Widerstand leisten und glauben, sich nicht an Regeln halten zu müssen, begründete der Innensenator Andreas Geisel das Regelwerk in einem Gespräch mit dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).

Zudem appellierte er heute erneut an die Berliner sich nicht in Illusionen zu wiegen und zu glauben, dass man nach dem 19. April wieder weitermachen könne, wie zuvor im Februar. „Das Virus ist dann ja nicht weg.“. Normalität sei erst wieder möglich, wenn ein Impfstoff da sei oder genug Menschen nach einer Infektion immunisiert sind. (aak)

Eine detaillierte Übersicht des Bußgeldkatalogs ist auf der offiziellen Internetplattform Berlins zu finden: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/bussgeldkatalog/