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Berliner Amtsärzte kritisieren berufsbezogene Impfpflicht
Berliner Amtsärzte befinden eine berufsbezogene Impfpflicht als kaum umsetzbar | Pexels (CC0)

Berliner Amtsärzte kritisieren berufsbezogene Impfpflicht

10. Februar 2022

Bis zum 16.März sollen alle Menschen, die in Medizin und Pflege arbeiten, vollständig geimpft sein, um ihren Beruf weiter ausüben zu dürfen, so die Theorie. In Berlin trifft diese berufsbezogene Impfpflicht auf viel Widerstand. Zuletzt sprachen sich nun die Amtsärzte über die Situation aus.

Das Gesetz zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert, dass Personal im Gesundheitswesen bis Mitte März eine vollständige Corona-Impfung nachweist. In Berlin würde dies mindestens 180.000 Beschäftigte betreffen, jedoch noch weit mehr, wenn Labore und Pharmafirmen dazu zählen würden. Insgesamt sind bereits 85 Prozent der Beschäftigten in den Krankenhäusern, Heimen und Praxen Berlins vollständig geimpft. Es gibt aber noch immer Arbeitende, die sich gegen die Impfung wehren. Nun melden sich die Amtsärzte zu Wort: sie sehen einen Konflikt zwischen Gesetzgebung, Personalmangel und Forderungen der Politik.

„Diese Impfpflicht ist kaum umzusetzen. Erstens haben die Gesundheitsämter nicht genug Personal, um jeden Einzelfall in jeder Klinik, jedem Pflegeheim, jeder Arztpraxis zu prüfen“, sagte Amtsarzt Patrick Larscheid aus Berlin-Reinickendorf dem Tagesspiegel. „Es drohen zudem zig Klagen von Betroffenen. Zweitens, erst nachdem die Ämter die Auswirkung auf die jeweilige Einrichtung geprüft haben, könnten sie ein Betretungsverbot aussprechen – doch auf wie viel Personal kann eine Klinik im Alltag verzichten? Wir Amtsärzte bewerten diese Impfpflicht als fachlich korrekt, aber praktisch-politisch problematisch. (..) [D]rittens betreiben wir Amtsärzte so letztlich Strukturpolitik, träfen also indirekt weitreichende Personalentscheidungen für eine ganze Branche – was uns gesetzlich nicht zusteht.“ (bk)