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12 Millionen Corona-Schnelltests für Berlin
260.000 Corona-Schnelltests sind bereits an die Obdachlosenhilfe und stationäre Pflegeeinrichtungen in Berlin verteilt worden. | Foto: Gustavo Fring von Pexels

12 Millionen Corona-Schnelltests für Berlin

05. November 2020

Die Infektionszahlen in der Hauptstadt sind seit Wochen unverändert hoch. Besonders die Bezirke Neukölln und Mitte erschrecken mit enormen Covid-19 Fallzahlen. Nun beschloss der Berliner Senat Finanzmittel in Höhe von 70 Millionen Euro für die Anschaffung von Corona-Schnelltest, um das Ansteckungsgeschehen zukünftig besser eindämmen zu können.

260.000 Test bereits im Umlauf

Mit den vom Hauptausschuss beschlossenen Mitteln von 70 Millionen Euro soll die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bis 2021 über 12 Millionen Antigen-Schnelltest beschaffen. Noch bis Ende dieses Jahres sollen 6 Millionen Schnelltests für rund 33 Millionen Euro, sowie weitere 6,5 Millionen Tests im Jahr 2021 für ca. 37 Millionen Euro beschafft werden.

260.000 Tausend Test sind bereits an die Obdachlosenhilfe und stationäre Pflegeeinrichtungen verteilt worden. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci betonte die Wichtigkeit dieser Entwicklung: „Der Antigen-Schnelltest ist ein wichtiger Baustein zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie und liefert ein Testergebnis innerhalb von circa 15-30 Minuten. Somit steht ein weiteres Testverfahren zur schnellen und frühen Erkennung zur Verfügung. Priorität hat für uns der Schutz von Risikogruppen. Ausgedehnte Testmöglichkeiten ermöglichen eine effektive Eindämmung und erweitern auch die Besuchsmöglichkeiten verschiedener Einrichtungen.“

Medizinisches Personal und Risikogruppen im Mittelpunkt

Die Bundestagsstrategie sieht vor, dass die Antigen-Schnelltest vor allem bei Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern, Rettungsdienst, ÖGD, ambulanten Operationen, Dialyse, Reha-Einrichtungen, Arztpraxen etc. eingesetzt werden, aber auch bei der Testung von Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftigen selbst. Außerdem soll der Test in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen sowie Besucherinnen und Besuchern von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen verwendet werden. Personengruppen, wie Polizei, Feuerwehr, kritische Infrastruktur (z.B. Energie, Transport und staatliche Verwaltung), Obdachlosenhilfe (Kältehilfe), Eingliederungshilfe sowie Mitarbeitende von Kitas und Schulen bilden den weiteren Einsatzbereich des Schnelltests.

Da die Testkapazitäten derzeit noch begrenzt sind, sollen zunächst bestimmte Risikogruppen entsprechend der Priorisierung der nationalen Teststrategie die Möglichkeit zur Testung bekommen. (nm)